zu TOP 8: Antrag auf Änderung der Satzung
in §§ 4.1, 6.1 (Textform, Beauftragung, Kontaktdaten) und § 17
Antragsteller*innen: Vorstand
Gegenüberstellung findet sich auf startschuss.org/mv
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt in §§ 4.1, 6.1, 17 zu ändern:
§4.1
Über den Aufnahmeantrag in Textform, der an den Verein zu richten ist, entscheidet der Vorstand oder eine vom Vorstand bevollmächtigte Person.
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der schriftlichen Genehmigung der gesetzlichen Vertreter*innen, die damit gleichzeitig die Zustimmung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte und –pflichten durch die minderjährige Person erteilen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung (in Schrift- oder Textform) durch den Verein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme in den Verein.
§ 6.1
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vorstand über Änderungen, die die Mitgliedschaft betreffen, schriftlich oder in Textform zu informieren.
Dazu gehören insbesondere
- a) Kontaktdaten (Anschrift und E-Mail-Adresse)
- b) Persönliche Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind
- c) Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren.
Entstehen einem Mitglied Nachteile, weil es seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Verein nicht erfüllt hat, so erwachsen daraus keine Ansprüche gegen den Verein. Entstehen dem Verein Nachteile oder ein Schaden, weil das Mitglied seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, so ist das Mitglied dem Verein gegenüber zum Ausgleich verpflichtet.
§17 Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 27.02.2014 geändert und neugefasst und geändert am: 25.03.2021, 23.03.2023, 28.03.2024
Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten mit Eintragung dieser Satzung außer Kraft.
Die Begründung erfolgt mündlich.