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Mitglieder
versammlung
26. März 2026

Wir freuen uns darauf, Dich bei der Mitgliederversammlung zu sehen!
Die Einladung hast Du per E-Mail oder per Post erhalten.

Meldet Euch bei Fragen gern bei Stef (buero@startschuss.org)

Moin liebes Startschuss-Mitglied!

Die nächste Mitgliederversammlung steht an.
Und wir freuen uns, Dich zu sehen.

Donnerstag, den 26. März 2026

18.30 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr)

Haus des Sports,
Alexander-Otto-Saal (1. OG),
Schäferkampsallee 1,
20357 Hamburg

U2 / U3 Schlump

Für Getränke ist gesorgt – wir freuen uns aber über Deinen Beitrag zum Fingerfood-Buffet!

Anträge, Informationen und Wissenswertes findest Du auf dieser Seite. Gern können Fragen zu den Berichten bereits im Vorhinein per E-Mail an buero@startschuss.org gesendet werden. Der Vorstand beantwortet diese während der Versammlung. Selbstverständlich besteht auch auf der Versammlung die Möglichkeit, spontan Fragen zu stellen.

Bei weiteren Fragen steht Dir Stef unter buero@startschuss.org oder 01604339539 zur Verfügung.

TOP   1 Begrüßung durch den Vorstand
TOP   2 Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
TOP   3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP   4 Berichte des Vorstandes und der Ressorts
TOP   5 Bericht des Kassenwartes
TOP   6 Bericht der Kassenprüfer*innen
TOP   7 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2025
TOP   8 Antrag des Vorstands gem. § 16.2 der Satzung (Ehrenamtspauschale)
TOP   9 Wahl des Vorstandes gem. § 9.1. der Satzung
TOP   10 Wahl der Kassenprüfung gem. § 10.5 der Satzung
TOP   11 Ehrungen
TOP   12 Zwischenstand Planungen 2026 (Trainingslager, Turniere, CSD)
TOP   13 Offene Aussprache über eine Bewerbung zur Ausrichtung der EuroGames 2031 oder 2032 in Hamburg
TOP   14 Updates aus den Abteilungen
TOP   15 Verschiedenes

zu TOP 8: Antrag gemäß § 16.2 der Satzung
(Ehrenamtspauschale)

 

Antragsteller*innen: Vorstand

 

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Jedes Vorstandsmitglied gemäß § 9 der Satzung hat für die im März 2026 beginnende Amtszeit
Anspruch auf eine Vergütung von monatlich 50,00 EUR im Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG
(Ehrenamtspauschale). Die Zahlung erfolgt erstmalig für März 2026 und anschließend bis zum
Ausscheiden aus dem Vorstand bzw. bis zur Wahl eines neuen Vorstandes(jeweils zum Monatsende),
maximal jedoch bis einschließlich März 2027. Die Vergütung wird jeweils zum 12. des Monats
ausgezahlt.

Begründung
Mit der Ehrenamtspauschale erhält ein Vorstandsmitglied eine Vergütung für den zeitlichen Aufwand
seiner abteilungsübergreifenden Tätigkeit im Verein. Zusätzlich sollen auch „sehr kleine
Auslagesummen“ abgedeckt werden. Der Anspruch auf Erstattung weiterer Aufwendungen und
Auslagen (gegen Beleg) bleibt bestehen. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nur nach § 3 Nr. 26a EStG.
Hierbei handelt es sich um einen persönlichen Steuerfreibetrag, der die jährliche Obergrenze von
960,00 EUR nicht überschreiten darf. Daher muss jedes Vorstandsmitglied, das die Vergütung in
Anspruch nehmen will, dem Verein gegenüber eine schriftliche Erklärung abgeben („Bestätigung zur
Berücksichtigung der steuerfreien Vergütung i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG für die nebenberufliche
Vorstandstätigkeit bei Startschuss“).

 

Dies ist die auf der Mitgliederversammlung 2026 gezeigte Präsentation.

Startschuss MV 2026 (PDF, 31,7 MB)

Hier findest Du das ausführliche Protokoll der Mitgliederversammlung.

2026-03-26_Protokoll-Startschuss-MV-2026.pdf

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